Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Präambel

Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollen die bestehenden und neuen partnerschaftlichen Beziehungen zwischen der Qualicut AG und ihren Kunden gepflegt werden und für beide Partner ein langfristiger Nutzen generiert werden.
Beide Partner verpflichten sich, sich gegenseitig zu unterstützen um gemeinsame Projekte zum beidseitigen Erfolg zu verhelfen.

2. Inkrafttreten und Geltungsbereich

Mit Wirkung ab 1. September 2009 unterliegen die Verträge der Qualicut AG mit ihren Kunden ausschliesslich diesen AGB. Alle dem Qualicut – Vertragspartner erteilten Arbeiten werden aufgrund des Werkvertrages und der nachstehenden Bedingungen ausgeführt. Vorschriften oder Bedingungen des Bestellers sind nur verbindlich, wenn sie vom Vertragspartner schriftlich anerkannt worden sind.

3. Offerten, Preise, Zahlungsbedingungen

Offerten erfolgen unverbindlich bis zum Vertragsabschluss. Die Preise verstehen sich rein netto. Der Vertragspartner stellt nach jeder Lieferung Rechnung. Die Rechnung ist vom Besteller innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

4. Auftragserteilung

Um Fehler zu vermeiden, ist vom Besteller ein schriftlicher Auftrag (inkl. Zeichnung (DXF)) beizufügen. Die Bestellung muss die genauen Masse der Werk- bzw. Bauteile enthalten. Sind spezifische Arbeitsunterlagen (Farbmuster, Zeichnungen, Spezifikationen und Normen, Prüfmittel) vorhanden, müssen sie bei Auftragserteilung beigestellt werden. Der Vertragspartner haftet nicht für Schäden, die entstanden sind, weil die Auftragserteilung nicht korrekt erfolgt ist. Unklarheiten können mit der Qualicut AG bereinigt werden.

5. Lieferfristen

Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Vertragspartner schriftlich zugesichert worden sind und wenn die Anlieferung von Rohmaterial durch den Besteller rechtzeitig erfolgt ist. Wird die Lieferung durch Betriebsunterbrechungen oder -einschränkungen oder durch sonstige Umstände verzögert, die von der Qualicut AG nicht beeinflusst werden können, so steht dem Besteller kein Anspruch auf Ersatz eines allfälligen Schadens zu. Bereits ausgeführte Arbeiten sind in jedem Falle zu bezahlen.

6. Abnahme und Garantie

Qualicut AG garantiert eine fachmännische und auftragskonforme Ausführung des Auftrags. Nach der Abnahme durch den Besteller garantiert der Vertragspartner nur noch für verdeckte Mängel, also für Mängel, die bei der Abnahme nicht entdeckt werden konnten. Die Abnahme hat in jedem Falle vor der Weiterverarbeitung oder Montage oder vor dem Versand ins Ausland zu erfolgen, und zwar innert 3 Tagen nach Anlieferung, ansonsten der Vertragspartner nur für verdeckte Mängel haftet. Die Abnahme hat insbesondere die Massgenauigkeit/Masshaltigkeit, die Farbgleichheit, mechanische Verletzungen zu umfassen.

7. Mängel

Die Beurteilung eines ordentlich und rechtzeitig gemeldeten Mangels erfolgt visuell an dem gereinigten bemängelten Werk- bzw. Bauteil. Kontaktstellen und andere verfahrens- und materialbedingte Unregelmässigkeiten müssen toleriert werden.

8. Mängelrüge

Bei rechtzeitig erhobener Mängelrüge und erwiesenem Verarbetungsfehlern muss Qualicut die bemängelten Teile fristgerecht, kostenlos neu bearbeiten. Versäumt es der Besteller, Nachbesserung zu verlangen, verwirkt er seine Mangelrechte.

9. Schäden

Die der Qualicut AG maximal zu leistende Entschädigung beschränkt sich in jedem Falle auf den Wert der von ihr auszuführenden Arbeiten der schadhaften Teile.

10. Ausschluss von Gewährleistung

In folgenden Fällen wird die Gewährleistung wegbedungen: Bei Schäden, die durch Elementbildung, falsche Materialwahl und Materialkombination sowie unzweckmässige Konstruktion durch den Besteller entstanden sind; bei Ereignissen und Tatsachen, die ausserhalb des voraussehbaren Einflussbereiches und der Kontrolle des Vertragspartners liegen, worunter auch Lagerschäden beim Besteller fallen; bei Schäden infolge höherer Gewalt.

11. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Volketswil. Es gilt in jedem Fall schweizerisches Recht.